AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

denkspurt | agentur für gestaltung
Susanne Polzer
Lindenstraße 38 | 64653 Lorsch

§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen von denkspurt. Fremde AGBs haben keine Gültigkeit. Gegenbestätigungen der Geschäftspartner unter Hinweis auf deren AGBs bzw. bei formularmäßigem Hinweis auf deren AGBs wird widersprochen. Änderungen oder Aufhebung dieser Bedingungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung gültig. Individuelle Abreden haben Vorrang.

§ 2 Umfang des Auftrages

Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete gestalterische Tätigkeit bzw. Beratungstätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolges. Vom Auftraggeber oder von Dritten gelieferte Daten werden von denkspurt nur auf Plausibilität überprüft. Soweit nicht anders vereinbart, kann sich denkspurt zur Auftragsausführung sachverständiger Dritter bedienen.

§ 3 Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Besprechungsprotokolle werden dem gerecht, sofern sie von den Vertragsparteien bzw. deren Bevollmächtigten unterzeichnet sind. Alle vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen zusätzlichen Dienstleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, denkspurt nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen in seiner Sphäre zu schaffen; insbesondere hat der Auftraggeber denkspurt alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen - bevorzugt digital - und rechtzeitig, d. h. innerhalb vom Auftragnehmer gesetzter Anforderungsfristen, zur Verfügung zu stellen; er hat ferner auf Aufforderung von denkspurt fristgerecht die Druckfreigaben und Freigaben für Korrekturen zu erteilen. Vorschläge des Auftraggebers oder seine Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

Auf Verlangen von denkspurt hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seine Auskünfte und mündliche Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Der Auftragnehmer erklärt insbesondere, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen die erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder die Genehmigung für die Verwendung fremder Rechte eingeholt hat. Eine Haftung von denkspurt gegenüber Dritten wird daher in Bezug auf diese Rechte für die in Auftrag gegebenen Leistungen ausgeschlossen.

§ 5 Technische Beschreibung, Farben und Bildmuster

Alle technischen Entwürfe, Skizzen, Maße, Leistungsdaten, Normen und andere beschreibende Aussagen in Broschüren, Prospekten, Datenblättern, Zeichnungen oder ähnlichen Druckwerken sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von denkspurt zugesichert sind.

denkspurt weist ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (u. a. z. B. Papier, Stoffe, Folien, Banner) abweichen. Nicht beanstandet werden können daher farbige Reproduktionen, bei denen in allen Druckverfahren geringfügige Abweichungen vom Original entstehen können.

§ 6 Datenschutz

denkspurt ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags anvertraute Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftraggeber gibt sein Einverständnis dazu, dass denkspurt von ihm übermittelte Daten speichert.

Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) darüber unterrichtet, dass denkspurt personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

§ 7 Elektronische Post (E-Mail)

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen an. Für unverschlüsselt übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

Die Verbindlichkeit der E-Mail gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Diese Form gilt nicht für eine Kündigung, für ein Schiedsverfahren oder wenn einer der Vertragspartner ausdrücklich die Schriftform verlangt.

§ 8 Leistung, Leistungsverzug

denkspurt ist berechtigt, seine Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen. Im Falle von Leistungs- oder Lieferungsverzögerungen richten sich Schadensersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe des § 12 (Haftungsausschluss). Bei Überschreitung einer vereinbarten Leistungs- oder Lieferfrist ist Verzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweils betroffene Vertragspartei die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Vertragsparteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Das Entgelt wird entweder nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten (Zeithonorar) oder als Festpreis vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz aller Auslagen. Soweit es sich bei den Kosten um durchgehende Posten handelt, die denkspurt von Dritten berechnet werden, ist denkspurt berechtigt, eine von Dritten berechnete Preiserhöhung an die Kunden von denkspurt weiterzuberechnen. denkspurt kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial unter Vorlage der Abrechnung des Lizenznehmers mit einem Service-Aufschlag von 15 % in Rechnung stellen.

Einzelheiten der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt. Die Preise verstehen sich rein Netto in EURO exklusive der Umsatzsteuer. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.

Wenn die Abrechnung nach Zeithonorar erfolgt, ist denkspurt berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach dem jeweils geleisteten Arbeitsaufwand und den angefallenen Auslagen vorzunehmen. denkspurt ist berechtigt, im Einzelfall angemessene Vorschüsse zu berechnen.

Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist denkspurt berechtigt, ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 8 % (in Worten: Acht vom Hundert) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen die Forderungen von denkspurt ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 10 Urheberrechte und Referenznachweise

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von denkspurt gefertigten Fotografien, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt denkspurt Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch denskpurt agentur für gestaltung gestattet.

Der Auftraggeber hat ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch auf Überlassung und/oder Nutzung der Rohdaten, der Zwischenergebnisse bzw. der offenen Daten. Offene Daten sind Dokumente oder Dateien in Grafik-, Bild-, Text-, Web- oder Layoutformaten, die eine Bearbeitung des Inhaltes zulassen und Vorstufen der endgültigen Leistung darstellen. Design- und Druckvorlagen werden nur bei ausdrücklicher (schriftlicher) Vereinbarung mit dem Kunden herausgegeben.

Der Kunde räumt denkspurt das Recht ein, das Logo von denkspurt als Erstellungsnachweis klein auf Drucksachen aufzubringen. Für Webseiten ist denkspurt berechtigt, das Logo und ein Impressum in die Webseite des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Webseite von denkspurt zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke und Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die z. B. im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

denkspurt behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden; denkspurt kann insbesondere die Webseite des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufnehmen und entsprechende Links setzen.

§ 11 Gewährleistung

Für seine Leistungen übernimmt denkspurt nur nach Maßgabe des § 12 (Haftungsausschluss) und nur gegenüber dem Auftraggeber als erstem Abnehmer die Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Der Auftraggeber hat etwaige Mängel binnen zehn Werktagen nach der Ablieferung schriftlich zu benennen. Bei berechtigten Mängelrügen ist denkspurt berechtigt, zunächst die Leistungen nachzubessern. Nachbesserung ist nicht erforderlich, wenn denkspurt z. B. bei Drucksachen einen vom Auftraggeber unterzeichneten und freigegebenen Korrekturnachweis besitzt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach Maßgabe des § 12 (Haftungsausschluss).

§ 12 Haftungsausschluss

Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung, haftet denkspurt für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.

Die Haftung ist beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren typischen Vertragsschaden; der Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit denkspurt Leistungen, die an die Kunden weitergegeben werden, selbst von Dritten bezieht, haftet denkspurt nicht für deren Verschulden.

§ 13 Kündigung

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. denkspurt kann insbesondere bei einem Verstoß gegen das Nutzungsrecht nach § 10 fristlos kündigen.

Kündigt der Kunde, für den denkspurt bereits Leistungen erbracht hat, kann denkspurt eine Aufwandsentschädigung von 50-75 % des Auftragswertes berechnen.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 14 Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenden Ansprüche ist für beide Vertragsteile, sofern sie Kaufleute sind, Lorsch. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechts und des vereinheitlichten internationalen Kaufrechts.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.

Stand: 01. April 2012